Schweizer Pässe und Identitätskarten

Der Pass stellt heute den ordentlichen Staats-angehörigkeits- und Identitätsausweis des Schweizerbürgers im Ausland dar. Im Mittelalter hatte der Pass zuerst nur die Funktion eines Schutzbriefes. Der Schutzbriefcharakter ist auch heute nicht verlorengegangen. Dem Inhaber eines Schweizer Passes kann konsularischer oder diplomatischer Schutz im Ausland gewährt werden.
Der Ausdruck "Pass" stammt aus dem Lateinischen und geht auf das Wort "passus" zurück, welches "Durchgang" bedeutet. Die Schweiz hat verhältnismässig spät ein eigenes Passwesen entwickelt. Im 17. Jahrhundert führten viele Staaten eine allgemeine Passpflicht für Ausländer ein. Aufgrund des französischen Einflusses wurde in der Zeit von 1798 bis 1803 (Helvetische Republik) ein erstes einheitliches Passwesen in der Schweiz geschaffen. Bis 1915 wurden Kantonale Pässe abgegeben. Erst 1928 wurde die erste eidgenössische Passverordnung erlassen.

Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen im gegenseitigen Reiseverkehr wurde immer mehr auf die Anerkennung eines Passersatzdokumentes tendiert. Als solches genoss die Identitätskarte als Touristenerleichterung wachsende Beliebtheit. Auf ein erstes Abkommen mit Frankreich im Jahre 1950 (weitere Abkommen mit anderen Staaten folgten) hat die seit 1956 bundesweit eingeführte, einheitliche schweizerische Identitätskarte weiteste Verbreitung als Passersatzdokument erfahren. Verschiedene Kantone hatten die Identitätskarte auf kantonaler Ebene schon einige Jahre vor 1956 eingeführt.