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Schweizer Pässe und Identitätskarten

Der Pass stellt heute den ordentlichen Staats-angehörigkeits- und Identitätsausweis des Schweizerbürgers im Ausland dar. Im Mittelalter hatte der Pass zuerst nur die Funktion eines Schutzbriefes. Der Schutzbriefcharakter ist auch heute nicht verlorengegangen. Dem Inhaber eines Schweizer Passes kann konsularischer oder diplomatischer Schutz im Ausland gewährt werden.
Der Ausdruck Pass stammt aus dem Lateinischen und geht auf das Wort passus zurück, welches Durchgang bedeutet. Die Schweiz hat verhältnismässig spät ein eigenes Passwesen entwickelt. Im 17. Jahrhundert führten viele Staaten eine allgemeine Passpflicht für Ausländer ein. Aufgrund des französischen Einflusses wurde in der Zeit von 1798 bis 1803 (Helvetische Republik) ein erstes einheitliches Passwesen in der Schweiz geschaffen.

Grenzpolizei

Die Grenzkontrolle wurde vom Bund an die Grenz-kantone delegiert. Die Kontrolle internationaler Bahnhöfe und Flughäfen wird durch die Polizei und die der Zollstrassen sowie der grünen und blauen Grenze durch die Grenzwache geregelt. Auf den 1. Juli 1927 ging die bisher beim Badischen Bahnhof und beim Elsässer Bahnhof von der Eidgenossenschaft ausgeübte Grenzkontrolle an den Kanton Basel-Stadt über.

Erst seit dem 1. Januar 1954 sind sämtliche Grenzpolizeifunktionäre auch Angehörige des Polizeikorps Basel-Stadt. Die Grenzpolizei hilft bei der allgemeinen polizeilichen Fahndung. Nebst der Kontrolle von Reisepapieren stellt sie die im Kleinen Grenzverkehr üblichen Papiere aus, verlängert für Schweizerbürger die Reisepässe und erstellt seit 1. Januar 2003 Notpässe.

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